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"Im Trab Richtung Schule"

 

Pferdegestützte Frühförderung für Kinder im Vorschulalter
 

Das pferdegestützte Vorschulprojekt „Im Trab Richtung Schule“ beinhaltet und verbindet
Elemente der Entwicklungsbegleitung, Erlebnispädagogik, Psychomotorik und des
Heilpädagogischen Voltigierens. In Kleingruppen haben die Kinder in spielerischem,
naturnahem Rahmen die Möglichkeit, als Vorbereitung für die Schule umfassend sowie
konkret zu lernen: Durch Kunststücke und Akrobatik auf dem Pferd werden beispielsweise
Körper- und Bewegungserfahrungen realisiert, die Körperwahrnehmung und Orientierung im
Raum ebenso geschult wie Koordination und Gleichgewicht. Das Konzentrationsvermögen
wird etwa durch Merkspiele und die pädagogische Aufbereitung von „Fachwissen“ über
Pferde umfassend trainiert. Die Kinder lernen durch Pferdepflege und das Führen des Tieres,
die eigenen Fähigkeiten gezielt einzusetzen, zu erweitern und konzentriert und fokussiert
eine Aufgabe oder einen Parcours „durchzuführen“. Schließlich dient dies der Erweiterung
der (lebens-) praktischen, kognitiven und sozialen Skills der kleinen Pferdefreunde.
In spielerischer Form erproben die Kinder Selbstwirksamkeit. Sie lernen, sich in eine Gruppe
einzufinden und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wichtige Erfahrungen
sind: sich zu behaupten, sich zurück zu nehmen, mutig zu sein, nach Hilfe zu fragen oder
Hilfestellung anzubieten, Empathie zu entwickeln und das eigene aktive Tun mit allen Sinnen
wahrzunehmen. Das bewusste Erfahren von Erfolgserlebnissen ist genauso bedeutsam wie
Frustration auszuhalten, wenn etwas (noch) nicht gelingt. In der Gruppe und im Kontakt zum
Pferd üben sich die Kinder darin, Aufgaben sorgfältig und in bestimmter Reihenfolge zu
erledigen, sich an Regeln zu halten, zuzuhören und umzusetzen sowie zu warten. Das Gefühl
für eine adäquate Kommunikation und klares Auftreten gegenüber Anderen, aber auch
gegenüber dem großen Pferd, wird durchweg geschult.
Zusammenfassend werden, (reit-) pädagogisch angeleitet, auf spielerische Weise Fähigkeiten
erworben, die das Kind in seiner Entwicklung fördern und im schulischen Alltag stützen.
Gleichzeitig eröffnet das Klassenzimmer im Pferdestall jede Menge Raum für Neugier und
die Lust am Erwerb von Wissen.
Denn: im Trab Richtung Einschulung zu reiten, macht einfach pferdisch Spaß!

Telefon:

0176 - 21 25 16 19

Impressum

Hufpflege Simone Börding

Burgweg 97

33378 Rheda-Wiedenbrück

mobil: 0176 21251619

mail: simoneboerding@web.de

 

AGBs§1 Auftrag und Leistung:

Der Auftraggeber beauftragt Simone Börding (im weiteren 'Hufpflegerin' genannt), an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, das dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Hufpflegerin verpflichtet sich die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

 

§ 2 Ort und Zeitpunkt:

Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Die Hufpflegerin erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte, geschäftsfähige Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von einer Stunde akzeptiert werden. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit

 

.§ 3 Abnahme:

Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben

 

.§ 4 Preise und Zahlung:

Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 9 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen

 

§ 5 Ende des Werkvertrages:

Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung:

Die Hufpflegerin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 10 Tagen. Sie haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss der Hufpflegerin sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihr die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Ein Schaden muss der Hufpflegerin unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

 

§ 7 Salvatorische Klausel:

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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